Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30787
OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22 (https://dejure.org/2022,30787)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.10.2022 - 1 M 101/22 (https://dejure.org/2022,30787)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Oktober 2022 - 1 M 101/22 (https://dejure.org/2022,30787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 8 Abs 1 Nr 3 BeamtStG, § 9 BeamtStG
    Gesetzesvorbehalt für Alterhöchstgrenze für den (Verwendungs-)Aufstieg von Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte; Aufstieg; Zulassung; Höchstaltersgrenze; Zum Erfordernis einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung oder Ermächtigung von Alterhöchstgrenzen für den (Verwendungs-)Aufstieg von Beamten - Recht der Landesbeamten; Aufstieg ( SG -Nr. 1330 01)

  • rechtsportal.de

    Beamte; Aufstieg; Zulassung; Höchstaltersgrenze; Zum Erfordernis einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung oder Ermächtigung von Alterhöchstgrenzen für den (Verwendungs-)Aufstieg von Beamten - Recht der Landesbeamten; Aufstieg ( SG -Nr. 1330 01)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - 1 M 41/10 - und Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, jeweils juris [m. w. N.]; zuletzt: BVerwG Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 B 14.22 -, juris ).

    In diesem Fall gelten mithin im Wesentlichen diejenigen Grundsätze, die für eine Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens maßgeblich sind ( vgl.: BVerwG Beschluss vom 25. Juli 2022, a. a. O., Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Ein Bewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. ).

    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20

    Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Die Antragstellerin dürfte schließlich aufgrund des (jedenfalls stichtagsbezogenen) drohenden Rechtsverlustes auch den erforderlichen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht haben ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 M 123/20 -, juris Rn. 24 ).

    Die Entscheidung über den Streitwert für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG i. V. m. § 52 Abs. 2 GKG ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 M 123/20 -, juris Rn. 27 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2009 - 1 M 64/09

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Während Erledigungserklärungen, die sich allein auf das Rechtsmittelverfahren beziehen, nur zur Beendigung dieses Verfahrens führen und die vorangegangenen erstinstanzlichen Entscheidungen unberührt lassen ( OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris [m. w. N.] ), führt die Erledigungserklärung bezogen auf den Rechtsstreit demgegenüber dazu, dass gemäß § 161 Abs. 1 und 2 VwGO über die Kosten des gesamten Verfahrens einheitlich zu entscheiden ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Infolge dessen war dieser Beschluss gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 ZPO in diesem Umfang für unwirksam zu erklären ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 M 64/09 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 25.07.2022 - 2 B 42.21

    Revisionszulassung; Ausschluss aus dem Bewerberkreis für ein Beförderungsamt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    In diesem Fall gelten mithin im Wesentlichen diejenigen Grundsätze, die für eine Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens maßgeblich sind ( vgl.: BVerwG Beschluss vom 25. Juli 2022, a. a. O., Rn. 10; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Dies wäre indes nach den vorstehenden Grundsätzen zwingend erforderlich, um einen entsprechenden Eingriff in den Leistungsgrundsatz des § 33 Abs. 2 GG zuzulassen ( vgl. insoweit auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 -, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 B 42.21 -, juris Rn. 4 ).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Ein Bewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, und Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, jeweils juris; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris [m. z. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 26. April 2010, a. a. O. ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris ).

  • BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17

    Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Dies wäre indes nach den vorstehenden Grundsätzen zwingend erforderlich, um einen entsprechenden Eingriff in den Leistungsgrundsatz des § 33 Abs. 2 GG zuzulassen ( vgl. insoweit auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 -, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 B 42.21 -, juris Rn. 4 ).
  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 32.20

    Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Dies wäre indes nach den vorstehenden Grundsätzen zwingend erforderlich, um einen entsprechenden Eingriff in den Leistungsgrundsatz des § 33 Abs. 2 GG zuzulassen ( vgl. insoweit auch: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 -, juris Rn. 28 ff.; Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 -, juris Rn. 17 ff.; Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 B 42.21 -, juris Rn. 4 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 1086/16

    Polizeivollzugsdienst; Polizeivollzugsbeamter; Laufbahn; Laufbahnabschnitt III;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Insbesondere ist weder nach dem Wortlaut der Norm noch anderweitig mit hinreichender Klarheit zu erkennen, dass und gegebenenfalls wie der parlamentarische Gesetzgeber die verfassungsimmanenten Schranken konkretisieren hat wollen, indem er diese überhaupt benennt und sodann mit Art. 33 Abs. 2 GG abwägt ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 B 80/17 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. September 2016 - 6 B 1086/16 -, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 9. August 2017 - 6 B 856/17 -, juris Rn. 4 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2017 - 6 B 856/17

    Höchstaltersgrenze für das Auswahlverfahren für die Zulassung zur Ausbildung für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Insbesondere ist weder nach dem Wortlaut der Norm noch anderweitig mit hinreichender Klarheit zu erkennen, dass und gegebenenfalls wie der parlamentarische Gesetzgeber die verfassungsimmanenten Schranken konkretisieren hat wollen, indem er diese überhaupt benennt und sodann mit Art. 33 Abs. 2 GG abwägt ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 B 80/17 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. September 2016 - 6 B 1086/16 -, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 9. August 2017 - 6 B 856/17 -, juris Rn. 4 ).
  • OVG Sachsen, 22.06.2017 - 2 B 80/17

    Beamter, Laufbahngruppe, Aufstieg, Zulassung, Wesentlichkeitstheorie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
    Insbesondere ist weder nach dem Wortlaut der Norm noch anderweitig mit hinreichender Klarheit zu erkennen, dass und gegebenenfalls wie der parlamentarische Gesetzgeber die verfassungsimmanenten Schranken konkretisieren hat wollen, indem er diese überhaupt benennt und sodann mit Art. 33 Abs. 2 GG abwägt ( vgl. hierzu auch: OVG Sachsen, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 2 B 80/17 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. September 2016 - 6 B 1086/16 -, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 9. August 2017 - 6 B 856/17 -, juris Rn. 4 ).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerfG, 12.07.2019 - 2 BvR 612/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Beschränkung des Zugangs zu Leitungsämtern auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 25.07.2022 - 2 B 14.22

    Kein Anspruch auf Durchführung eines Laufbahnaufstiegsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10

    Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • BVerwG, 01.12.1981 - 1 WB 166.80

    Ausübung einer kassenärztlichen Tätigkeit ohne eine entsprechende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2023 - 6 A 3129/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Gesetzesvorbehalt; Laufbahnaufstieg

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25.7.2022 - 2 B 14.22 -, NVwZ 2022, 1902 = juris Rn. 6 und 8 f. mit Anm. von der Weiden, jurisPR-BVerwG 23/2022, sowie vom 23.2.2017 - 1 WB 2.16 -, juris Rn. 45; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.10.2022 - 1 M 101/22 -, NVwZ-RR 2023, 363 = juris Rn. 5; Bay. VGH, Beschluss vom 22.6.2018 - 3 CE 18.604 -, a. a. O. Rn. 30.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2023 - 1 M 37/23

    Beamtenbeförderung; fehlende Dienstleistung für das angestrebte Beförderungsamt

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss ausgeführt, dass eine Beförderungsaltershöchstgrenze nicht ausdrücklich normiert bzw. - was verfassungsrechtlich wohl ausreichend sein dürfte - keine dahingehende Regelung durch Rechtsverordnung zulässt (OVG LSA, Beschluss vom 7. Oktober 2022 - 1 M 101/22 -, juris Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht